Wann und für wen eignen sich Online Termine beim Heilpraktiker?

  • Wenn Sie sich Unterstützung in Form einer Beratung zu Ihren aktuellen Themen rund um Ihre Gesundheit, Ernährung, Stressreduktion, Selbstfürsorge, ganzheitliche Wohlbefinden wünschen 
  • Wenn wir uns in meiner Praxis bereits persönlich kennengelernt haben und die Erstanamnese mit den notwendigen Untersuchungen bereits stattgefunden hat
  • Wenn Sie aus unterschiedlichen wichtigen Gründen meine Sprechstunde nicht persönlich aufsuchen können. 
  • Oder wenn wir übereinkommen, dass wir auf diesem Weg miteinander kommunizieren möchten weil Sie vielleicht zu weit entfernt wohnen.

Für eine Online-Beratung sollten Sie über folgende technischen Voraussetzungen verfügen:

Schnelle Internetverbindung – Computer - Webcam – evtl. ein Headset

 

Sie haben Interesse? Bitte sprechen Sie mich an. 

Honorar

Ein Ersttermin dauert 1,5 Stunden, Folgetermine zwischen 40 und 60 Minuten, jeweils +/- 10 Minuten. Mein Honorar für den Ersttermin beträgt 120 Euro, für die Folgebehandlungen 80 Euro/Stunde.  Die Zahlung erfolgt im Voraus nach Erhalte meiner Rechnung per Paypal oder Überweisung. Das Honorar richtet sich nach der zwischen uns vereinbarten Zeit für einen Termin. Sollte die vereinbarten Zeit deutlich über- oder unterschritten werden, erhalten Sie von mir eine Ergänzungsrechnung oder eine Gutschrift.

Allgemeine Patientenaufklärung

Vertrauen zu Ihrem Heilpraktiker und in die Methoden und Medikamente der ganzheitlichen Naturheilkunde sind wesentliche Elemente des gemeinsamen Erfolgs. Neben dieser Vertrauensbasis beruht jede Heilbehandlung aber auch auf einer Rechtsbasis, die Ihre Rechte als mündiger Patient ebenso festigt wie jene des Heilpraktikers als verantwortlicher Behandler wie Sie nachfolgend lesen können:

 

Beruf des Heilpraktikers - Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich im Rahmen des geltenden Rechts aus (freier Beruf). Seine Tätigkeit umfaßt die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden (§ 1 Heilpraktikergesetz).

Behandlervertrag - Rechtliche Grundlage der Behandlung ist ein Dienstvertrag gemäß §§ 611 u. 612 BGB, der den Heilpraktiker zu versprochenen Diensten, den Patienten zur Bezahlung der vereinbarten oder üblichen Vergütung verpflichtet. Zu den Nebenpflichten des Patienten gehören eine Mitwirkungspflicht an der Behandlung.

Aufklärungspflicht - Jeder Eingriff des Heilpraktikers bedarf der Einwilligung des Patienten. Er ist aufzuklären über Art, Zweck, Tragweite und Risiken einer Behandlung ebenso wie über die Folgen der Unterlassung einer als geboten erscheinenden Behandlung. Dies soll dem Patienten ermöglichen, das Pro und Contra einer Behandlung abwägen und eine Entscheidung zu können.

Schweigepflicht - Der Heilpraktiker ist verpflichtet, über alles Wissen, das er in Ausübung seines Berufes erwirbt, Schweigen zu bewahren. Er darf das Berufsgeheimnis nur dann offenbaren, wenn ihn der Patient (i.d.R.) schriftlich von der Schweigepflicht entbunden hat. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden.

Fernbehandlungen - Behandlungen per Brief, Fax, Email oder Telefon ohne vorherige Untersuchung des Patienten sind unzulässig. Die Online-Videosprechstunde ist kein Ersatz für einen persönlichen Therapeutenbesuch. Entsprechend der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) biete ich daher die Videosprechstunde nahezu ausschließlich für Bestandspatienten meiner Praxis nach vorheriger Absprache an. Bei Neupatienten kann nur eine erste allgemeine Beratung ohne definitive Diagnosestellung stattfinden, da für die jeweiligen Krankheitsbilder weitergehende Untersuchungen, die ihre Anwesenheit voraussetzen, notwendig sind.

Bei Bestandspatienten können der Krankheitsverlauf beurteilt, Einschätzungen durchgeführt sowie ggf. Therapievorschläge unterbreitet werden. Es wird eine Haftung weder für den Erfolg, noch für etwaige direkte oder indirekte Folgeschäden der Videosprechstunde gegeben. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl gegenüber der Praxis als auch gegenüber meinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

Kein Kurierzwang - Der Heilpraktiker kann den Antrag auf Annahme eines Behandlungsvertrages zurückweisen oder einen bestehenden Dienstvertrag unter Beachtung der Aufklärungspflicht kündigen, wenn er zur Überzeugung gelangt, dass das angestrebte Behandlungsziel durch das Verhalten des Patienten in Frage gestellt ist. Aus wichtigem Grund kann der Dienstvertrag nach § 626 BGB auch ohne Einhalten einer Kündigungsfrist aufgelöst werden.

Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz - Der Heilpraktiker darf einige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Geschlechtskrankheiten nicht behandeln. Bei Verdacht auf das Vorliegen einer solchen Erkrankung muß er die Behandlung abbrechen und den Patienten an einen Arzt verweisen; gleichzeitig bestehen bei diesen Erkrankungen verschiedene Meldepflichten an das jeweils zuständige Gesundheitsamt.